Hunderegister in Berlin: Was muss man bei der Hundehaltung jetzt beachten?

In Berlin werden immer mehr Hunde gehalten. Seit dem 01.01.2022 ist bei uns nun der Hunderegister gestartet. Damit ist eine weitere Regelung des Berliner Hundegesetz in Kraft getreten, das bereits im Juli 2016 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Eine Zusammenfassung dazu, was bei der Haltung von Hunden in Berlin beachtet werden muss.

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin – Was steht drin?

Das Hundegesetz, kurz HundeG, umfasst die Regelungen zur Haltung und die Hundegesetzdurchführungsverordnung die Regelungen zum Sachkundenachweis (oft auch Hundeführerschein) und dem Hunderegister. Außerdem wurde die „Gefährliche Hunde-Verordnung“ erlassen, die in der sogenannten „Rasseliste“ verzeichnet, welche Rassen und Kreuzungen vom Land Berlin als gefährlich eingestuft werden.

Alle in Berlin gehaltenen Hunde müssen fälschungssicher mittels Mikrochip gekennzeichnet sein und im gesamten Stadtgebiet gilt Leinenzwang, außer auf Hundeauslaufflächen - es kann aber eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht beantragt werden.

Dieses Gesetz soll Tierwohl und Menschenwohl gerecht werden, verlorene Hunde leichter zu ihren Besitzerinnen und Besitzern zurückbringen, sowie gefährliche Hunde identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und Linke festgelegt, dass eine wissenschaftliche Studie überprüfen soll, ob eine Abschaffung der Rasseliste mehr Tier- und Menschenwohl fördert. Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis dabei sinnvoll unterstützt.

Hunde im Grünen

Bei der Haltung von Hunden in Berlin können diese Kosten entstehen:

  • Für Befreiung von Leinenzwang (möglich ab einem Alter von 15 Monaten): 11€ Verwaltungsgebühr, 31€ Anmeldungsgebühr, 52€ Grüne Plakette

  • Anmeldung im Hunderegister: 17,50€ (online), oder 26,50€ (schriftlich/telefonisch)

  • die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 10.000€ geahndet werden

  • Tipp: Seit 01.01.2022 können sich Transferleistungsempfangende von der Hundesteuer befreien lassen!

Hundehaltung in Berlin – Was muss ich beachten?

Der Leinenzwang entfällt, wenn der Hund bereits vor dem 22.07.16 gehalten wurde, dann darf er auf leeren Straßen, Plätzen und Brachflächen ohne Leine geführt werden. Die Ablegung des Hundeführerscheins ist derzeit grundsätzlich nicht verpflichtend.

Als Gefährliche Hunde gelten aktuell in Berlin Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. Solch eine Haltung ist umgehend dem Ordnungsamt mitzuteilen. Dabei ist anzugeben: Rasse/Kreuzung, Chipnummer, Geburtsdatum und Anschrift der haltenden Person. Außerdem muss innerhalb von drei Monaten ein Führungszeugnis beantragt werden, sowie nach acht Monaten ein Sachkundenachweis, das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit höchstens 500€ Selbstbeteiligung und ein Wesenstest des Hundes.

Seit dem 01.01.22 gilt die Registrierungspflicht im zentralen Hunderegister, diese hat eine Übergangsfrist und muss bis spätestens 01.07.22 geschehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf das Finanzamt die Daten leider nicht an das Hunderegister weitergeben, obwohl dort bereits ähnliche Angaben durch die Hundesteuer erhoben werden. Diensthunde sind von der Registrierung ausgenommen, ebenso müssen Tierheime auch keine Registrierung vornehmen.

Bei Tod des Hundes oder einem Wegzug aus Berlin kann der Hund wieder abgemeldet werden. Bei einem Halterwechsel muss der Hund abgemeldet werden, die neue haltende Person muss den Hund (falls sie in Berlin wohnt) wieder kostenpflichtig anmelden.

Wer zum ersten Mal einen Hund anschafft, sollte noch dieses beachten: Welpen unter 1 Jahr dürfen nur bei sachkundigen Personen & Züchtenden erworben werden, wozu auch Tierheime mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis zählen. Es muss dabei eine schriftliche Bescheinigung über den Erwerb des Hundes ausgestellt werden, aus der die Identität des Hundes (Sachkunde, Rasse/Kreuzung) hervorgeht. Bei Hunden die älter sind als 1 Jahr, muss eine Bescheinigung über die Identität des Hundes, sowie die der haltenden Person ausgestellt werden. Bereits nach Vollendung des 3. Lebensmonats muss der Hund gechipt werden.

Viel Kritik: Wie sinnvoll ist der Hunderegister?

Zur Einführung des Hunderegisters gibt es viel Kritik der Halterinnen und Halter. Dazu gehört, dass sehr viele ihren Hund in Berlin bereits verantwortungsbewusst beim Tasso e.V. oder ähnlichen Plattformen kostenfrei registriert haben, um ihn im Ernstfall besser wiederfinden zu können. Die Hundesteuer belastet sie außerdem bereits finanziell und für Härtefälle gibt es keine Härtefallregelung – hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf!

Ob die Gefährlichkeit der Hunde wirklich mit dem Hunderegister besser nachvollzogen werden kann, ist nicht sicher. In Niedersachsen, wo der Hunderegister bereits existiert, wurde bisher keine Statistik dazu erhoben, ob als gefährlich eingestufte Hunderassen zu Unrecht auf der Rasseliste geführt werden. Die Rasseliste erscheint außerdem nicht sinnvoll, da Bissvorfälle bei allen Rassen und Mischlingen vorkommen – entscheidend ist die Haltung. Wichtig ist deshalb, dass die Rasseliste schnell überprüft und abgeschafft wird, der Sachkundenachweis hingegen nachgebessert und falls nötig verpflichtend wird.

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